Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Vertragsbedingungen für Software-as-a-Service, Web- und Cloud-Anwendungen, mobile Apps, Softwareentwicklung, digitale Produkte und sonstige IT-Leistungen von Pixel33 Software.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand: 30. Juli 2026

01 Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Markus Müller, handelnd unter Pixel33 Software, An den Gleisen 5, 92224 Amberg, Deutschland, E-Mail: info@pixel33.eu, Telefon: +49 (0) 96 21 917 985-2, Website: www.pixel33.eu, nachfolgend „Anbieter“, und seinem jeweiligen Vertragspartner, nachfolgend „Kunde“.

„Nutzer“ sind natürliche Personen, die eine Leistung selbst als Kunde oder aufgrund einer vom Kunden eingeräumten Berechtigung nutzen. Ein Nutzer, der nicht selbst Vertragspartner ist, wird durch die bloße Nutzung weder zum Kunden noch zum Zahlungsschuldner. Soweit einzelne Bestimmungen Pflichten eines Nutzers betreffen, stellt der Kunde im Rahmen des ihm Zumutbaren sicher, dass die von ihm berechtigten Nutzer diese beachten; eine eigene gesetzliche Verantwortlichkeit des Nutzers bleibt unberührt.

Die AGB gelten insbesondere für die Entwicklung, Anpassung, Bereitstellung und Betreuung von Software-as-a-Service-Angeboten, Web- und Cloud-Anwendungen, mobilen Apps, Desktop-Software, Websites, Datenbanken, Schnittstellen und sonstigen digitalen Produkten sowie für Hosting-, Wartungs-, Support-, Beratungs-, Migrations- und sonstige IT-Leistungen.

Für einzelne Leistungen können ergänzende Produkt-, Tarif- oder Leistungsbeschreibungen, Service-Level-Vereinbarungen, Auftragsverarbeitungsverträge, Data-Act-Informationen oder Individualvereinbarungen gelten, sofern sie dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt oder wirksam vereinbart wurden.

02 Verbraucher, Unternehmer und Rangfolge

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Danach gelten besondere Produkt-, Tarif- und Leistungsbeschreibungen und anschließend diese AGB. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag hat für datenschutzrechtliche Auftragsverarbeitungen Vorrang. Abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmers gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Einbeziehung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

03 Leistungen und Vertragsgegenstand

Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Bestellprozess, der Produkt- oder Tarifbeschreibung und ergänzenden Vereinbarungen. Je nach Leistungsinhalt kann es sich insbesondere um einen Dienst-, Werk-, Miet-, Kauf- oder typengemischten Vertrag handeln.

Bei digitalen Produkten für Verbraucher werden die wesentlichen Funktionen sowie, soweit erheblich, Kompatibilität, Interoperabilität, technische Voraussetzungen, Aktualisierungen und Beschränkungen vor Vertragsschluss in der Produkt- oder Leistungsbeschreibung angegeben.

Gesetzliche Verbraucherrechte für digitale Produkte bleiben auch dann unberührt, wenn die Voraussetzungen der §§ 327 ff. BGB bei einem nicht ausschließlich durch Geld vergüteten Vertrag vorliegen.

Soweit nicht ausdrücklich eine fachliche Prüfung, Begutachtung oder Beratung als Hauptleistung vereinbart ist, dienen Software, Plattformen und digitale Funktionen der Unterstützung bei Organisation, Planung, Dokumentation, Kommunikation, Auswertung und Datenverarbeitung. Sie ersetzen keine rechtliche, steuerliche, technische, sicherheitsbezogene, behördliche oder sachverständige Prüfung. Der Kunde prüft fachlich oder sicherheitsrelevante Eingaben, Ergebnisse und Entscheidungen vor ihrer Verwendung durch eine hierfür ausreichend qualifizierte Person.

Vom Kunden oder von Dritten stammende Produkt-, Material-, Zulassungs-, Normen-, Planungs- und Projektdaten werden nur auf Plausibilität oder fachliche Eignung geprüft, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Der Kunde prüft insbesondere Aktualität, Gültigkeit, Anwendungsbereich und Eignung für den konkreten Verwendungszweck. Dies gilt nicht, soweit eine solche Prüfung ausdrücklich geschuldet ist; gesetzliche Mängel-, Haftungs- und Verbraucherrechte bleiben unberührt.

04 Vertragsschluss und Vertragstext

Darstellungen auf Websites und in Apps stellen grundsätzlich kein bindendes Angebot dar. Bei einer Online-Bestellung gibt der Kunde durch Betätigung der abschließenden Bestellschaltfläche ein verbindliches Angebot ab. Bei zahlungspflichtigen Verbraucherverträgen wird die Schaltfläche mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer gleichwertigen eindeutigen Formulierung beschriftet.

Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, Annahme eines individuellen Angebots, Bestätigung per E-Mail, Freischaltung der gebuchten Leistung oder den vereinbarten Beginn der Leistungserbringung zustande. Eine automatische Eingangsbestätigung ist nur dann eine Annahme, wenn dies in ihr ausdrücklich erklärt wird.

Verbraucher erhalten den Vertragsinhalt einschließlich der bei Vertragsschluss geltenden AGB und gesetzlich erforderlicher Informationen innerhalb angemessener Frist auf einem dauerhaften Datenträger. Eingabefehler können vor Absenden der Bestellung mit den üblichen technischen Mitteln berichtigt werden.

05 Nutzerkonten und Zugangsberechtigungen

Soweit für eine Leistung ein Nutzerkonto erforderlich ist, muss der Kunde vollständige und zutreffende Angaben machen und diese aktuell halten. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und mit angemessenen Maßnahmen vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

Konten und Zugänge dürfen nur von den nach Vertrag oder Tarif berechtigten Personen genutzt werden. Der Kunde verwaltet von ihm eingerichtete Nutzer, Rollen und Berechtigungen und entzieht nicht mehr benötigte Zugänge unverzüglich.

Vermuteter Missbrauch, Verlust von Zugangsdaten oder sonstige Sicherheitsvorfälle sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde haftet für eine Nutzung durch Dritte nur nach den gesetzlichen Vorschriften und insbesondere nicht, soweit ihn kein Verschulden trifft.

06 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt die für die Leistung erforderlichen Informationen, Inhalte, Dateien, Zugänge, Freigaben, Ansprechpartner und Entscheidungen rechtzeitig bereit. Er prüft vom Anbieter zur Freigabe vorgelegte Inhalte und Ergebnisse innerhalb angemessener Frist.

Soweit der Kunde Texte, Bilder, Marken, Software, Daten oder sonstige Inhalte bereitstellt, muss er zu deren vertragsgemäßer Verwendung berechtigt sein. Personenbezogene Daten dürfen nur im Rahmen einer ausreichenden Rechtsgrundlage und unter Beachtung der Informationspflichten verarbeitet werden.

Vom Kunden zu vertretende Verzögerungen verlängern betroffene Fristen angemessen. Nach vorherigem Hinweis kann dadurch verursachter, erforderlicher und nachgewiesener Mehraufwand gesondert berechnet werden, soweit keine Pauschal- oder Festpreisvereinbarung entgegensteht.

07 Zulässige Nutzung, Kundeninhalte und Meldungen

Die Leistungen dürfen nicht für rechtswidrige, betrügerische, diskriminierende, jugendgefährdende, sicherheitsgefährdende oder Rechte Dritter verletzende Zwecke verwendet werden. Unzulässig sind insbesondere Schadsoftware, Phishing, Spam, unbefugte Zugriffe, Überlastungsangriffe, die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen und automatisiertes Auslesen ohne Berechtigung.

Gesetzlich erlaubte Handlungen, insbesondere zulässige Sicherheitsforschung, Fehleranalyse, Interoperabilitätsuntersuchungen und zwingende Nutzerrechte, bleiben unberührt.

Soweit eine Leistung die Veröffentlichung von Kundeninhalten ermöglicht, können vom Kunden freigegebene Inhalte öffentlich abrufbar und durch Suchmaschinen auffindbar sein. Der Kunde darf nur Inhalte veröffentlichen, zu deren Veröffentlichung er berechtigt ist, und hat bei Inhalten über Minderjährige besondere Schutz- und Informationspflichten zu beachten.

Hinweise auf mutmaßlich rechtswidrige Inhalte können über die Kontaktseite oder per E-Mail an info@pixel33.eu übermittelt werden. Die Meldung sollte den beanstandeten Inhalt eindeutig bezeichnen, dessen Fundstelle nennen, die Rechtswidrigkeit nachvollziehbar begründen und Kontaktdaten des Meldenden enthalten. Der Anbieter bestätigt und bearbeitet hinreichend konkrete Meldungen nach den gesetzlichen Anforderungen.

Soweit der Digital Services Act anwendbar ist, informiert der Anbieter betroffene Nutzer über Beschränkungen oder Entfernungen und deren wesentliche Gründe und ermöglicht eine Kontaktaufnahme zur Überprüfung. Automatisierte Sicherheits- und Missbrauchsfilter können eingesetzt werden; eine nach dem Gesetz erforderliche menschliche Überprüfung bleibt möglich.

08 Individuelle Projekte und Leistungsänderungen

Bei individuellen Projekten ergeben sich Arbeitsschritte, Korrekturschleifen, Termine und Abnahmekriterien aus dem Angebot. Nachträgliche Wünsche, zusätzliche Funktionen oder geänderte Anforderungen können nach vorheriger Information über den voraussichtlichen Mehraufwand gesondert vergütet werden.

Der Anbieter darf technisch gleichwertige Lösungen einsetzen, sofern der vereinbarte Zweck, die Sicherheit und die wesentlichen Leistungsmerkmale nicht beeinträchtigt werden. Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

Teilleistungen und Abschlagszahlungen können nur nach Maßgabe einer Vereinbarung oder der gesetzlichen Vorschriften verlangt werden.

09 Abnahme von Werkleistungen

Soweit eine Werkleistung geschuldet ist, wird der Kunde nach Fertigstellung zur Abnahme aufgefordert. Die Abnahme darf nur wegen eines wesentlichen Mangels verweigert werden. Unwesentliche Mängel sind im Abnahmeprotokoll festzuhalten und werden im Rahmen der Mängelrechte bearbeitet.

Gegenüber Unternehmern gilt eine Leistung nach einer angemessenen Prüfungsfrist von regelmäßig 14 Tagen als abgenommen, wenn der Anbieter bei Fristbeginn auf diese Folge hinweist und der Kunde innerhalb der Frist keinen wesentlichen Mangel nachvollziehbar mitteilt. Eine produktive Nutzung gilt nur dann als Abnahme, wenn sie nach den Umständen objektiv eine Billigung der Leistung ausdrückt.

Gegenüber Verbrauchern gelten für eine Abnahmefiktion ausschließlich die gesetzlichen Voraussetzungen.

10 Bereitstellung von SaaS und Support

Der Anbieter stellt SaaS-Leistungen während der Vertragsdauer nach Maßgabe der vereinbarten Produkt- und Tarifbeschreibung bereit. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und auf die berechtigten Nutzer sowie den gebuchten Umfang beschränktes Nutzungsrecht.

Die Leistung wird mit der vereinbarten und, bei Verbraucherverträgen, gesetzlich vorausgesetzten Funktionalität, Zugänglichkeit, Kontinuität, Kompatibilität und Sicherheit bereitgestellt. Eine Verfügbarkeit von 100 Prozent wird nicht geschuldet. Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit gilt nur, wenn sie in der Produktbeschreibung oder einer Service-Level-Vereinbarung festgelegt ist.

Art, Umfang, Erreichbarkeit und Reaktionszeiten des Supports ergeben sich aus dem gebuchten Tarif oder einer gesonderten Supportvereinbarung. Soweit Support geschuldet ist, aber keine besondere Erreichbarkeit vereinbart wurde, wird er innerhalb der üblichen Geschäftszeiten in angemessenem Umfang erbracht; eine bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeit ist dann nicht vereinbart.

11 Wartung, Aktualisierungen und Sicherheit

Wartungen, Sicherheitsmaßnahmen, Fehlerbehebungen und Aktualisierungen können die Nutzung zeitweise einschränken. Planbare Wartungen werden unter Berücksichtigung ihrer Dringlichkeit möglichst frühzeitig angekündigt und nach Möglichkeit in nutzungsarmen Zeiten durchgeführt.

Der Anbieter stellt die vereinbarten und gesetzlich erforderlichen Aktualisierungen einschließlich Sicherheitsaktualisierungen für den jeweils maßgeblichen Bereitstellungs- oder Unterstützungszeitraum bereit und informiert über notwendige Mitwirkung. Muss der Kunde eine Aktualisierung selbst installieren, hat er dies innerhalb angemessener Frist zu tun; gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt.

Sicherheitslücken und Sicherheitsvorfälle können an info@pixel33.eu gemeldet werden. Der Anbieter darf zur sicheren Untersuchung erforderliche technische Angaben und reproduzierbare Schritte anfordern.

12 Änderungen an digitalen Produkten

Änderungen, die zur Aufrechterhaltung von Sicherheit, Rechtskonformität, Kompatibilität, Interoperabilität, technischer Funktionsfähigkeit oder zur Anpassung an eine veränderte technische Umgebung erforderlich sind, dürfen vorgenommen werden, soweit der Vertragszweck nicht unangemessen beeinträchtigt wird.

Bei einer dauerhaften Bereitstellung an Verbraucher erfolgen über die Erhaltung der Vertragsmäßigkeit hinausgehende Änderungen nur, wenn der Vertrag hierfür einen triftigen Grund vorsieht, dem Verbraucher keine zusätzlichen Kosten entstehen und er klar und verständlich informiert wird. Als triftige Gründe kommen insbesondere neue gesetzliche oder behördliche Anforderungen, erforderliche Sicherheitsmaßnahmen, die Abwehr von Missbrauch, Anpassungen an Betriebssysteme oder Schnittstellen sowie technisch notwendige Weiterentwicklungen in Betracht.

Beeinträchtigt eine solche Änderung die Nutzungsmöglichkeit eines Verbrauchers mehr als nur unerheblich, informiert der Anbieter rechtzeitig vorab auf einem dauerhaften Datenträger über Art, Zeitpunkt und Auswirkungen der Änderung sowie über ein gesetzliches Beendigungsrecht oder die Möglichkeit, eine unveränderte Version ohne Mehrkosten weiter zu nutzen. Gesetzliche Rechte, insbesondere aus § 327r BGB, bleiben unberührt.

13 APIs und technische Schnittstellen

Soweit APIs oder Integrationen bereitgestellt werden, können Authentifizierung, Tarifgrenzen, Rate-Limits, technische Dokumentationen und Sicherheitsvorgaben gelten. Zugangsschlüssel sind wie Zugangsdaten zu schützen.

Der Anbieter darf API-Zugriffe bei konkreten Sicherheitsrisiken, Missbrauch oder erheblicher Überschreitung vereinbarter Grenzen verhältnismäßig beschränken. Soweit möglich, wird der Kunde vorher informiert und erhält Gelegenheit zur Abhilfe.

Schnittstellen können aus Sicherheits-, Stabilitäts-, Rechts- oder Weiterentwicklungsgründen geändert werden. Bei wesentlichen, nicht nur kurzfristigen Änderungen werden betroffene Kunden rechtzeitig informiert und erhalten, soweit erforderlich und zumutbar, eine angemessene Migrationsmöglichkeit. Gesetzliche Interoperabilitäts- und Wechselrechte bleiben unberührt.

14 KI-gestützte Funktionen

Leistungen können Funktionen enthalten, die mithilfe künstlicher Intelligenz Inhalte, Vorschläge, Auswertungen, Texte, Pläne oder sonstige Ergebnisse erzeugen. Je nach Ausgestaltung einer Funktion kann der Anbieter nach dem AI Act insbesondere Anbieter, Betreiber oder sonstiger Akteur sein. Soweit es nach der jeweils einschlägigen Rolle gesetzlich erforderlich und die KI-Nutzung nicht bereits offensichtlich ist, wird der Nutzer spätestens zu Beginn der ersten direkten Interaktion klar auf die KI-gestützte Verarbeitung hingewiesen.

KI-Ergebnisse dienen als Unterstützung und können unvollständig, fehlerhaft oder für einen konkreten Zweck ungeeignet sein. Der Nutzer hat sie vor einer rechtlichen, technischen, sicherheitsrelevanten, fachlichen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Verwendung angemessen zu prüfen. KI-Ausgaben ersetzen insbesondere keine Rechts-, Steuer-, Fach-, Sachverständigen- oder Behördenleistung.

Ein bestimmtes KI-Ergebnis oder eine bestimmte inhaltliche Richtigkeit wird nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich zugesagt wurde oder zur vereinbarten beziehungsweise gesetzlich erwartbaren Funktionalität gehört. Gesetzliche Mängel-, Haftungs- und Verbraucherrechte bleiben unberührt.

Eingaben dürfen keine rechtswidrigen Inhalte, unbefugt offengelegten Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogenen Daten ohne ausreichende Rechtsgrundlage enthalten. KI-Funktionen dürfen nicht entgegen ihrem vorgesehenen Zweck für verbotene Praktiken oder ohne erforderliche Freigaben für Entscheidungen eingesetzt werden, die nach dem AI Act besonderen Anforderungen unterliegen.

Soweit der Anbieter aufgrund seiner jeweiligen Rolle hierzu verpflichtet ist, versieht er KI-generierte oder manipulierte Inhalte mit den gesetzlich vorgeschriebenen maschinenlesbaren Kennzeichnungen und stellt die erforderlichen Transparenzinformationen nach der Verordnung (EU) 2024/1689 in ihrer jeweils geltenden, insbesondere durch die Verordnung (EU) 2026/1744 geänderten Fassung bereit. Stammen Kennzeichnungen oder Transparenzinformationen von einem eingebundenen Drittanbieter, werden sie im Verantwortungsbereich des Anbieters nicht entfernt oder unzulässig beeinträchtigt. Nähere Angaben zum vorgesehenen Zweck, zur Rollenverteilung, zu eingesetzten Systemen und zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der jeweiligen Funktionsbeschreibung und der Datenschutzerklärung.

15 Drittanbieter und App-Stores

Leistungen können technisch von Hosting-Anbietern, Zahlungsdienstleistern, App-Stores, Domainregistraren, E-Mail-Diensten, externen APIs oder anderen Dritten abhängen. Soweit der Anbieter solche Dritten zur Erfüllung eigener Pflichten einsetzt, werden seine gesetzlichen oder vertraglichen Verantwortlichkeiten dadurch nicht eingeschränkt.

Bedingungen eines Drittanbieters gelten im Verhältnis zum Kunden nur, wenn der Kunde mit diesem einen eigenen Vertrag schließt und die Bedingungen vor Vertragsschluss wirksam einbezogen wurden. Kosten für Drittanbieter, Domains, Plattformkonten, Fremdlizenzen oder externe APIs sind nur enthalten, wenn dies vereinbart wurde.

Über Prüfung, Zulassung, Veröffentlichung und dauerhafte Verfügbarkeit einer App in einem App-Store entscheidet der jeweilige Plattformbetreiber. Der Anbieter schuldet keine erfolgreiche Aufnahme oder dauerhafte Listung, sofern eine Ablehnung oder Entfernung nicht auf einem von ihm zu vertretenden Mangel der vereinbarten Leistung beruht.

16 Preise, Abrechnung und Zahlung

Es gelten die im Angebot, Bestellprozess oder Tarif angegebenen Preise. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer und sonstiger zwingender Preisbestandteile ausgewiesen, soweit Umsatzsteuer anfällt.

Individuelle Projekte können nach Festpreis, Zeitaufwand, Stundenkontingent, Meilensteinen oder wiederkehrender Vergütung abgerechnet werden. Reise-, Lizenz-, Fremd- und Zusatzkosten werden nur gesondert berechnet, wenn dies vereinbart oder vor ihrer Entstehung hinreichend transparent mitgeteilt wurde.

Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt oder per E-Mail versandt. Sie sind, sofern nichts anderes vereinbart oder im Bestellprozess angegeben ist, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Wiederkehrende Leistungen können im Voraus abgerechnet werden.

Zahlungen können über externe Zahlungsdienstleister abgewickelt werden. Deren datenschutzrechtliche Rollen und die hierbei erfolgende Datenverarbeitung werden in der Datenschutzerklärung erläutert.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Nach vorherigem Hinweis und angemessener Abhilfefrist darf der Anbieter betroffene Leistungen verhältnismäßig aussetzen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Eine sofortige Einschränkung bleibt bei erheblichem Missbrauch oder akuten Sicherheitsrisiken nach Maßgabe von Ziffer 31 möglich.

17 Abonnements, Laufzeit und Preisänderungen

Die anfängliche Laufzeit und Abrechnungsperiode eines Abonnements ergeben sich aus dem Bestellprozess oder Angebot. Gegenüber Verbrauchern beträgt eine feste anfängliche Laufzeit höchstens zwei Jahre. Eine Kündigungsfrist zum Ende der anfänglichen Laufzeit beträgt gegenüber Verbrauchern höchstens einen Monat.

Nach Ablauf einer festen anfänglichen Laufzeit verlängert sich ein Verbrauchervertrag auf unbestimmte Zeit. Der Verbraucher kann den verlängerten Vertrag jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen.

Gegenüber Unternehmern kann eine im Bestellprozess ausgewiesene Verlängerung gelten. In AGB vereinbarte Verlängerungszeiträume betragen höchstens zwölf Monate und die Kündigungsfrist höchstens einen Monat, soweit nicht individuell etwas anderes ausgehandelt wurde.

Tarifwechsel, Upgrades und Downgrades werden nur nach den im jeweiligen Vorgang vor Abschluss klar angezeigten Bedingungen wirksam. Preisänderungen für bestehende Verträge erfolgen nicht allein aufgrund dieser AGB. Sie bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung, einer wirksamen besonderen Preisanpassungsklausel oder einer gesetzlichen Grundlage und gelten nicht rückwirkend.

18 Kündigung

Abonnements können über bereitgestellte Kontofunktionen, eine Kündigungsseite oder in Textform gekündigt werden. Eine Kündigung wird zum nächstmöglichen vertraglichen Zeitpunkt wirksam; der Anbieter bestätigt ihren Eingang und das Vertragsende in Textform.

Soweit gesetzlich erforderlich, stellt der Anbieter für online abschließbare Verbraucherverträge eine ständig verfügbare, unmittelbar und leicht zugängliche Kündigungsschaltfläche mit Bestätigungsseite und elektronischer Eingangsbestätigung bereit.

Projekt-, Wartungs- und Supportverträge können nach den individuell vereinbarten Fristen gekündigt werden. Fehlt eine Regelung, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

19 Kostenlose Tarife, Testzugänge und Beta-Funktionen

Kostenlose Tarife sowie eindeutig als Test, Vorschau oder Beta bezeichnete Funktionen können einen eingeschränkten Umfang haben und Fehler enthalten. Nicht zugesagte Test- oder Beta-Funktionen können aus sachlichem Grund mit angemessener Vorankündigung geändert oder eingestellt werden.

Bei Sicherheitsproblemen, Missbrauch, Rechtsverstößen oder zwingenden technischen Gründen ist eine kurzfristige Änderung oder Einstellung zulässig. Bezahlte, zugesagte Kernfunktionen und gesetzliche Rechte werden durch eine Beta-Bezeichnung nicht eingeschränkt.

Gesetzliche Wechsel- und Datenportabilitätsrechte bleiben bei vollwertigen produktiven Datenverarbeitungsdiensten unabhängig davon unberührt, ob der Tarif entgeltlich oder unentgeltlich bereitgestellt wird.

20 Rechte an SaaS, Produkten und Plattformen

Sämtliche Rechte an den vom Anbieter entwickelten oder betriebenen Produkten, Plattformen, Softwarebestandteilen, Benutzeroberflächen, Datenbankstrukturen, Marken, Logos, Designs und Dokumentationen verbleiben beim Anbieter oder den jeweiligen Rechteinhabern.

Der Kunde darf die Leistung im vertraglich vorgesehenen Umfang nutzen. Vervielfältigung, Weitergabe, Vermietung, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung, Dekompilierung oder Reverse Engineering sind nur im ausdrücklich vereinbarten oder gesetzlich zwingend erlaubten Umfang zulässig.

21 Rechte an individuellen Arbeitsergebnissen

Soweit individuell erstellte Arbeitsergebnisse urheberrechtlich geschützt sind, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte.

Fehlt eine ausdrückliche Regelung, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht im für den Vertragszweck erforderlichen Umfang.

Quellcode, Entwicklungsdateien, Design-Rohdaten, interne Werkzeuge, Build-Prozesse, Frameworks, Bibliotheken und wiederverwendbare Komponenten sind nur herauszugeben oder zu übertragen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

22 Standardkomponenten und Open Source

Der Anbieter darf eigene Vorleistungen, Bibliotheken, Module, Vorlagen, Frameworks, Standardkomponenten, Open-Source-Software und geeignete Unterauftragnehmer einsetzen, soweit die vereinbarte Leistung dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Für Open-Source-Software und Fremdkomponenten gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen. Soweit deren zwingende Bestimmungen von diesen AGB abweichen, gehen die jeweiligen Lizenzbedingungen für die betroffene Komponente vor. Der Kunde erhält die zur vertragsgemäßen Nutzung des Gesamtergebnisses erforderlichen Rechte.

23 Kundendaten und Rechte an Inhalten

Rechte an Daten, Dateien, Texten, Fotos, Plänen, Logos und sonstigen Inhalten, die der Kunde oder seine Nutzer einstellen, verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber.

Der Kunde räumt dem Anbieter für die Vertragsdauer sowie für anschließende vertragliche oder gesetzliche Abruf-, Übertragungs-, Aufbewahrungs-, Sicherungs- und Löschzeiträume die einfachen Rechte ein, die erforderlich sind, um Inhalte vertragsgemäß zu speichern, sichern, verarbeiten, synchronisieren, darstellen, konvertieren, herauszugeben, zu übertragen und an vom Kunden bestimmte Empfänger zu übermitteln. Nach Vertragsende ist die Nutzung auf die Abwicklung des Vertrags, die Erfüllung gesetzlicher Pflichten, die Wahrung berechtigter Beweissicherungsinteressen und die ordnungsgemäße Löschung beschränkt.

Kundeninhalte werden nicht für öffentliche eigene Zwecke und nicht zum Training, Fine-Tuning oder zur sonstigen eigenständigen Verbesserung generativer KI-Modelle verwendet, sofern dies nicht vorher gesondert und wirksam vereinbart wurde und eine erforderliche datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage besteht. Werden Kundeninhalte auf Veranlassung des Kunden durch eine externe KI-Funktion verarbeitet, werden Anbieter, Zweck, Umfang und wesentliche Bedingungen vor der Nutzung in der Funktionsbeschreibung oder Datenschutzerklärung offengelegt. Eine Verwendung durch einen Drittanbieter zu eigenen Trainings- oder Modellverbesserungszwecken erfolgt nur, wenn dies gesondert wirksam vereinbart und rechtlich zulässig ist. Anonymisierte und aggregierte technische Nutzungsdaten dürfen zur Sicherheit, Fehleranalyse und Verbesserung verwendet werden, wenn kein Personen- oder Kundenbezug mehr hergestellt werden kann.

24 Referenznennung

Eine Nennung des Kundennamens, die Nutzung eines Kundenlogos, die Darstellung von Projekten oder die Verwendung von Screenshots als Referenz erfolgt nur aufgrund einer vorherigen gesonderten Zustimmung des Kunden.

Die Zustimmung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bereits rechtmäßig hergestellte körperliche Werbemittel müssen erst bei einer Neuauflage geändert werden, soweit nicht besondere Gründe eine frühere Entfernung erfordern. Vertrauliche oder nicht veröffentlichte Inhalte werden nicht ohne gesonderte Berechtigung verwendet.

25 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln als vertraulich bezeichnete oder nach den Umständen erkennbar vertrauliche geschäftliche, technische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung.

Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Pflichtverletzung allgemein bekannt werden, rechtmäßig von Dritten erlangt, unabhängig entwickelt oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden. Soweit rechtlich zulässig, wird die andere Partei vor einer verpflichtenden Offenlegung informiert.

Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt für drei Jahre nach Beendigung des jeweiligen Vertrags fort. Für Geschäftsgeheimnisse gilt sie darüber hinaus so lange, wie die betreffende Information ein Geschäftsgeheimnis im Sinne der gesetzlichen Vorschriften ist. Datenschutzrechtliche Pflichten, Aufbewahrungspflichten und weitergehende vertragliche Geheimhaltungspflichten bleiben unberührt.

26 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter als Verantwortlicher, insbesondere für Vertrag, Nutzerkonto, Abrechnung, Kommunikation und Systemsicherheit, enthält die Datenschutzerklärung.

Verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten ausschließlich nach dokumentierten Weisungen des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Dieser regelt insbesondere Gegenstand und Dauer, Art und Zweck, Datenarten, Betroffenengruppen, Weisungen, Vertraulichkeit, technische und organisatorische Maßnahmen, Unterauftragsverarbeiter, Drittlandübermittlungen, Unterstützungspflichten, Kontrollen sowie Rückgabe und Löschung.

Jede Partei ist innerhalb ihrer datenschutzrechtlichen Rolle für die Einhaltung ihrer gesetzlichen Pflichten verantwortlich. Der Kunde stellt insbesondere sicher, dass seine Weisungen und die von ihm veranlasste Verarbeitung rechtmäßig sind; der Anbieter bleibt für seine eigenen Verarbeitungen, Sicherheits- und Unterstützungspflichten verantwortlich.

27 Datensicherheit und Datensicherung

Der Anbieter trifft unter Berücksichtigung von Risiko, Stand der Technik, Implementierungskosten und Art der Verarbeitung angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der von ihm betriebenen Systeme und Daten.

Systemsicherungen dienen vorrangig der Wiederherstellung des Gesamtbetriebs nach technischen Störungen. Ein Anspruch auf Wiederherstellung eines bestimmten Einzelstands oder einzelner gelöschter Inhalte besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich geschuldet ist.

Der Kunde soll wichtige Inhalte, Exporte, Zugangsinformationen und Projektergebnisse zusätzlich in angemessenem Umfang außerhalb des Nutzerkontos sichern, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Diese Obliegenheit entbindet den Anbieter nicht von eigenen gesetzlichen und vertraglichen Pflichten.

28 Data Act: Wechsel, Portabilität und Interoperabilität

Soweit eine Leistung ein Datenverarbeitungsdienst im Sinne der Verordnung (EU) 2023/2854 („Data Act“) ist, gelten die nachfolgenden Bestimmungen. Zwingende weitergehende Rechte des Kunden bleiben unberührt. Die Rechte gelten bei vollwertigen produktiven Diensten unabhängig davon, ob sie entgeltlich oder unentgeltlich angeboten werden.

Der Kunde kann den Wechsel zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst derselben Dienstart, die Übertragung auf eine eigene lokale Infrastruktur oder die Löschung seiner exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte verlangen. Der Wechsel kann über eine bereitgestellte Kontofunktion oder in Textform eingeleitet werden.

Soweit im konkreten Vertrag keine kürzere Frist festgelegt ist, beträgt die Ankündigungsfrist zur Einleitung des Wechsels einen Monat; sie überschreitet in keinem Fall zwei Monate. Der Kunde kann einen späteren Beginn bestimmen. Daran schließt sich eine Übergangsfrist von grundsätzlich höchstens 30 Kalendertagen an. Ist diese Frist technisch nicht einzuhalten, informiert der Anbieter den Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Eingang des Wechselverlangens unter Angabe der Gründe und bestimmt eine alternative Übergangsfrist von höchstens sieben Monaten. Der Kunde kann die Übergangsfrist nach Maßgabe des Data Acts einmal angemessen verlängern.

Während der Übergangsfrist unterstützt der Anbieter den Wechsel mit angemessener Sorgfalt, erhält die Geschäftskontinuität und Sicherheit aufrecht und informiert über bekannte Risiken für die Dienstkontinuität. Die regulären Vertragsentgelte für die fortgesetzte Leistung bleiben bis zum vereinbarten Vertrags- oder Übergangsende geschuldet; unzulässige Wechselentgelte werden nicht erhoben.

Nach Abschluss der Übergangsfrist kann der Kunde seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte mindestens 30 Kalendertage abrufen. Nach Ablauf dieses Abrufzeitraums werden sie nach Maßgabe von Ziffer 29 gelöscht, sofern der Kunde nicht rechtzeitig eine zulässige Verlängerung verlangt hat oder gesetzliche Aufbewahrungs- beziehungsweise Zurückbehaltungsrechte entgegenstehen.

Bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter endet der Vertrag mit erfolgreichem Abschluss des Wechselvorgangs, soweit die Parteien keinen späteren Zeitpunkt vereinbart haben. Bei einer Übertragung auf eine eigene Infrastruktur oder einer verlangten Löschung endet er mit Ablauf der maßgeblichen Ankündigungsfrist oder zu einem vom Kunden bestimmten späteren Termin. Bereits entstandene Zahlungsansprüche und gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

Datenkategorien und dienstspezifisches Online-Register

Die vollständige und abschließende Aufstellung der bei einem konkreten Dienst exportierbaren Kategorien von Kundendaten und digitalen Vermögenswerten wird dem Kunden vor Vertragsschluss in der dienstspezifischen Data-Act-Information oder Leistungsbeschreibung bereitgestellt und in den Vertrag einbezogen. Sie bezeichnet die verfügbaren Datenstrukturen, Beziehungen, Metadaten, Exportformate, einschlägigen Standards und offenen Interoperabilitätsspezifikationen sowie bekannte technische Beschränkungen. Ein hierauf bezogenes, leicht zugängliches Online-Register wird aktuell gehalten. Spätere rein technische Aktualisierungen des Registers beschränken den bei Vertragsschluss vereinbarten Exportumfang nicht. Die folgenden Oberkategorien beschreiben den allgemeinen möglichen Exportumfang und gelten für den jeweiligen Dienst, soweit sie in dessen dienstspezifischer Aufstellung enthalten sind:

  • vom Kunden bereitgestellte Stamm-, Organisations-, Konfigurations-, Rollen- und Berechtigungsdaten: JSON und, soweit tabellarisch darstellbar, CSV;
  • vom Kunden oder seinen Nutzern angelegte strukturierte Datensätze einschließlich Status, Zuordnungen, Beziehungen und Zeitstempel: JSON und, soweit tabellarisch darstellbar, CSV;
  • hochgeladene Dokumente, Bilder, Medien und sonstige Dateien: im jeweiligen Originalformat, gesammelt als ZIP-Archiv oder über einen gleichwertigen sicheren Übertragungsweg;
  • durch die vertragsgemäße Nutzung erzeugte Ausgabe- und Ergebnisdaten: JSON oder CSV sowie, soweit vorhanden, ergänzend im ursprünglichen Berichts- oder Darstellungsformat;
  • zur Interpretation und Wiederverwendung erforderliche Metadaten, Feldbezeichnungen, Verknüpfungen und technische Exportbeschreibungen: JSON oder offene dokumentierte Spezifikation.

Nicht zum Exportumfang gehören abschließend: Quell- und Objektcode des Anbieters; interne Entwicklungswerkzeuge, Algorithmen, KI-Modelle und Systemanweisungen; kryptografische Schlüssel, Passwörter und Sicherheitsgeheimnisse; rein interne Sicherheits-, Missbrauchs- und Diagnosedaten, die keine Kundeneingaben oder für die Weiterverwendung erforderlichen Metadaten enthalten; anonymisierte aggregierte Statistiken ohne Kundenbezug; sowie Bestandteile, deren Export Rechte Dritter, geistiges Eigentum oder Geschäftsgeheimnisse verletzen würde. Der Anbieter darf erforderliche Schutzmaßnahmen für Geschäftsgeheimnisse einsetzen, ohne den wirksamen Wechsel unangemessen zu behindern.

Der Wechsel erfolgt je nach Datenumfang über einen Selbstbedienungsexport, eine dokumentierte API, einen gesicherten Download oder eine unterstützte Übertragung. Bekannte technische Beschränkungen ergeben sich ausschließlich aus den vorstehend genannten Ausschlüssen, notwendigen Berechtigungsprüfungen, der Größe des Datenbestands, rechtlichen Übermittlungsverboten und der technischen Mitwirkung des gewählten Zielsystems. Weitere dienstspezifische Beschränkungen werden vor Vertragsschluss in der dienstspezifischen Data-Act-Information oder Leistungsbeschreibung und im fortlaufend aktualisierten Online-Register offengelegt. Wurde eine gesetzlich erforderliche dienstspezifische Angabe nicht wirksam in den Vertrag einbezogen, werden gesetzliche Wechsel-, Export- und Portabilitätsrechte dadurch nicht eingeschränkt.

Der Anbieter stellt die gesetzlich erforderlichen offenen Schnittstellen und Exportmöglichkeiten ohne gesondertes Schnittstellenentgelt bereit. Exporte erfolgen vollständig, strukturiert, in einem gängigen und maschinenlesbaren Format. Bei großen Datenmengen kann ein sicherer Download oder ein anderer angemessener Übertragungsweg vereinbart werden.

Bis einschließlich 11. Januar 2027 werden Wechselentgelte nur erhoben, soweit sie nach dem Data Act zulässig, vor Vertragsschluss transparent ausgewiesen und auf unmittelbar durch den Wechsel verursachte Kosten begrenzt sind. Ab dem 12. Januar 2027 werden keine Wechselentgelte erhoben.

Die für die Kernleistung genutzte primäre Infrastruktur befindet sich, soweit in der Leistungsbeschreibung nichts Abweichendes offengelegt wird, in Deutschland oder einem anderen Staat der Europäischen Union beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums. Abweichende oder zusätzliche Infrastrukturstandorte werden vor Vertragsschluss in der Leistungsbeschreibung, Datenschutzerklärung oder Unterauftragsverarbeiterliste offengelegt.

Zum Schutz nicht personenbezogener Daten vor unzulässigem Zugriff staatlicher Stellen aus Drittländern setzt der Anbieter angemessene Maßnahmen ein, insbesondere Zugriffs- und Berechtigungskonzepte, Verschlüsselung nach Risiko und Stand der Technik, Protokollierung, vertragliche Schutzpflichten, Prüfung behördlicher Herausgabeverlangen und deren rechtliche Anfechtung, soweit begründet und zulässig. Der Kunde wird vor einer Herausgabe informiert, soweit dies rechtlich gestattet ist.

Der Kunde benennt das gewünschte Wechselziel, stellt erforderliche Zielzugänge und Mitwirkungen rechtzeitig bereit und prüft den Export. Der Anbieter schuldet keine identische Funktionalität eines fremden Zieldienstes, unterstützt aber die nach dem Data Act erforderliche Portabilität und Interoperabilität.

29 Vertragsende, Datenabruf und Löschung

Bis zum Vertragsende kann der Kunde die vertraglich vorgesehenen Exportfunktionen nutzen. Nach Vertragsende wird außerhalb eines längeren gesetzlichen oder vertraglichen Zeitraums eine Abrufmöglichkeit von mindestens 30 Kalendertagen gewährt, soweit keine Sicherheitsgründe, gesetzlichen Verbote oder berechtigten Rechte Dritter entgegenstehen. Für Datenverarbeitungsdienste gelten vorrangig die Fristen aus Ziffer 28.

Nach Ablauf des maßgeblichen Abrufzeitraums löscht oder anonymisiert der Anbieter die Daten in produktiven Systemen grundsätzlich innerhalb weiterer 30 Tage. Sicherungskopien werden im Rahmen der regulären Sicherungszyklen grundsätzlich innerhalb weiterer 90 Tage überschrieben oder gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, Beweissicherungsinteressen, offenen Ansprüche oder abweichenden Weisungen in einem Auftragsverarbeitungsvertrag entgegenstehen.

Gesetzliche Herausgabe-, Datenübertragbarkeits- und Zugangsrechte, insbesondere nach der DSGVO, dem Data Act und § 327p BGB, bleiben unberührt. Nach § 327p BGB herauszugebende nicht personenbezogene Inhalte stellt der Anbieter auf Verlangen unentgeltlich, ohne Behinderung, innerhalb angemessener Frist und in einem gängigen maschinenlesbaren Format bereit, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.

30 Mängelrechte

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Der Kunde soll Mängel möglichst konkret beschreiben und erforderliche Informationen, Fehlermeldungen und reproduzierbare Schritte bereitstellen, soweit dies zumutbar ist.

Kein vom Anbieter zu vertretender Mangel liegt vor, soweit eine Beeinträchtigung ausschließlich auf einer ungeeigneten und nicht freigegebenen Systemumgebung, unbefugten Änderungen, fehlerhafter Bedienung, nicht vereinbarungsgemäßer Fremdsoftware oder fehlender Mitwirkung des Kunden beruht.

Bei Verbraucherverträgen über digitale Produkte bleiben insbesondere die gesetzlichen Rechte auf Bereitstellung, Aktualisierung, Nacherfüllung, Minderung, Vertragsbeendigung und Schadensersatz unberührt. Nachteilige Abweichungen von objektiven Anforderungen gelten nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen als vereinbart.

31 Sperrung und Inhaltsbeschränkungen

Der Anbieter darf betroffene Zugänge, Funktionen oder Inhalte vorübergehend und verhältnismäßig beschränken, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, Sicherheitsrisiken, Rechtsverletzungen, Zahlungsverzug oder erhebliche Vertragsverstöße bestehen.

Soweit möglich und rechtlich zulässig, wird der Kunde vorab informiert und erhält eine angemessene Gelegenheit zur Abhilfe. Bei akuten Sicherheitsgefahren, drohenden Schäden oder offensichtlich rechtswidrigen Inhalten kann eine sofortige Maßnahme erfolgen. Die Beschränkung wird auf den erforderlichen Umfang und Zeitraum begrenzt.

Soweit gesetzlich erforderlich, erhält der betroffene Nutzer eine klare Begründung der Entscheidung und kann über die Kontaktseite oder info@pixel33.eu eine Überprüfung verlangen. Gesetzliche Kündigungs-, Zurückbehaltungs- und Rechtsbehelfsrechte bleiben unberührt.

32 Haftung

Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus einer übernommenen Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für Datenverlust bei einfacher Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei einer dem Risiko angemessenen und zumutbaren Datensicherung entstanden wäre. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Begrenzung nur, soweit eine eigene Datensicherung technisch möglich und zumutbar war und keine zwingenden Rechte bei digitalen Produkten entgegenstehen. Die Begrenzung gilt nicht, soweit der Anbieter die Datensicherung als vertragliche Hauptpflicht übernommen hat, der Kunde seine Daten ausschließlich im vom Anbieter beherrschten System sichern konnte oder der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

Der Anbieter haftet nicht für fachliche oder wirtschaftliche Entscheidungen des Kunden, für rechtswidrige Kundeninhalte oder für nicht freigegebene Änderungen, soweit die Ursache nicht vom Anbieter zu vertreten ist. Ausfälle externer Dienste sind nur insoweit ausgeschlossen, als der Anbieter hierfür nach den gesetzlichen Vorschriften nicht einzustehen hat; die Verantwortlichkeit für eingesetzte Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt.

Zwingende Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, der DSGVO sowie zwingende Ansprüche bei digitalen Produkten, bleibt unberührt.

33 Freistellung durch Unternehmer

Verletzt ein Unternehmer durch von ihm bereitgestellte Inhalte oder Weisungen schuldhaft Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften, stellt er den Anbieter von daraus entstehenden berechtigten Ansprüchen frei. Dies gilt nicht, soweit der Anbieter den Verstoß selbst zu vertreten hat.

Die Freistellung umfasst erforderliche und angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. Der Anbieter informiert den Unternehmer unverzüglich, überlässt ihm, soweit möglich, die Verteidigung und den Abschluss von Vergleichen und wirkt angemessen mit. Gegenüber Verbrauchern gelten ausschließlich die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

34 Höhere Gewalt

Kann eine Partei ihre Pflichten aufgrund eines von ihr nicht zu vertretenden, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren und auch durch angemessene Maßnahmen nicht vermeidbaren Ereignisses vorübergehend nicht erfüllen, ruhen die betroffenen Leistungspflichten für Dauer und Umfang der Behinderung.

Hierzu können insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, behördliche Maßnahmen, flächendeckende Ausfälle von Energie-, Telekommunikations- oder Rechenzentrumsinfrastruktur, rechtmäßige Arbeitskämpfe und erhebliche Cyberangriffe zählen, sofern die betroffene Partei das Ereignis und seine Folgen nicht zu vertreten hat.

Die betroffene Partei informiert die andere Partei, soweit möglich, unverzüglich und mindert die Auswirkungen mit zumutbaren Maßnahmen. Dauert die Behinderung unangemessen lange an, bleiben gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte unberührt.

35 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der vor Vertragsschluss bereitgestellten Widerrufsbelehrung, die insbesondere über Bedingungen, Fristen, Verfahren sowie gegebenenfalls Bestehen und Platzierung der elektronischen Widerrufsfunktion informiert. Die Widerrufsfrist beträgt bei den hier typischerweise erfassten Dienstleistungs- und Digitalverträgen grundsätzlich 14 Tage ab Vertragsschluss.

Der Widerruf kann durch eine eindeutige Erklärung an Markus Müller, handelnd unter Pixel33 Software, An den Gleisen 5, 92224 Amberg, Deutschland, E-Mail: info@pixel33.eu, Telefon: +49 (0) 96 21 917 985-2, erklärt werden. Die Verwendung des Muster-Widerrufsformulars ist nicht vorgeschrieben.

Soweit § 356a BGB anwendbar ist, stellt der Anbieter während der Widerrufsfrist auf der jeweiligen Online-Benutzeroberfläche eine ständig verfügbare, hervorgehoben platzierte und leicht zugängliche elektronische Widerrufsfunktion bereit. Sie ist gut lesbar mit „Vertrag widerrufen“ oder einer anderen gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung beschriftet und ermöglicht dem Verbraucher, seinen Namen, Angaben zur Identifizierung des betroffenen Vertrags oder Vertragsteils und ein elektronisches Kommunikationsmittel für die Eingangsbestätigung bereitzustellen oder zu bestätigen. Anschließend kann der Verbraucher die Widerrufserklärung über eine gut lesbar mit „Widerruf bestätigen“ oder gleichbedeutend beschriftete Bestätigungsfunktion übermitteln. Der Anbieter bestätigt den Eingang unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger unter Wiedergabe des Inhalts der Widerrufserklärung sowie von Datum und Uhrzeit ihres Eingangs.

Bei Dienstleistungen beginnt der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist nur auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers. Bei einem Widerruf kann für die bis dahin vertragsgemäß erbrachte Leistung unter den gesetzlichen Voraussetzungen anteiliger Wertersatz geschuldet sein. Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung vorzeitig nur nach vollständiger Leistung und vollständiger Erfüllung der gesetzlichen Zustimmungs-, Kenntnis- und Bestätigungsvoraussetzungen.

Bei nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellten digitalen Inhalten erlischt das Widerrufsrecht erst, wenn der Anbieter mit der Vertragserfüllung begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt, seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt und die gesetzlich erforderliche Vertragsbestätigung erhalten hat. Bei einem laufenden SaaS-Abonnement erlischt das Widerrufsrecht nicht allein durch die Freischaltung.

36 Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular verwenden und an uns zurücksenden:

An Markus Müller, handelnd unter Pixel33 Software, An den Gleisen 5, 92224 Amberg, Deutschland, E-Mail: info@pixel33.eu, Telefon: +49 (0) 96 21 917 985-2

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

____________________________________________

Bestellt am (*)/erhalten am (*): ______________________________

Name des/der Verbraucher(s): ______________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): ______________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ______________________________

Datum: ______________________________

(*) Unzutreffendes streichen.

37 Änderungen dieser AGB

Für neue Verträge gilt die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung dieser AGB. Änderungen werden nicht allein durch ihre Veröffentlichung Bestandteil eines bestehenden Vertrags.

Bei bestehenden Dauerschuldverhältnissen kann der Anbieter Änderungen vorschlagen, wenn ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung, Sicherheitsanforderungen oder notwendiger technischer Anpassungen. Der Kunde wird rechtzeitig auf einem dauerhaften Datenträger über Inhalt, Zeitpunkt und seine Rechte informiert.

Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde zustimmt oder eine gesetzlich zulässige und wirksam vereinbarte Änderungsregelung greift. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Preise, Laufzeiten, Hauptleistungspflichten und das vertragliche Gleichgewicht werden nicht ohne ausdrückliche Zustimmung, besondere wirksame Vertragsgrundlage oder gesetzliche Befugnis zum Nachteil des Kunden geändert. Ziffer 12 und zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.

38 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz des Anbieters, soweit gesetzlich zulässig. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

39 Verbraucherschlichtung

Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Gesetzlich vorgeschriebene Informationen über zuständige Stellen oder besondere Streitbeilegungsverfahren bleiben unberührt.

40 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Der Vorrang individueller Abreden bleibt unberührt. Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen richten sich nach der jeweils vereinbarten oder gesetzlich vorgeschriebenen Form.

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